Seit dem 01. Oktober 2022 müssen alle Haushalte in Deutschland mit Gasheizung eine Heizungsprüfung durchführen. Dies schreibt die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMav) vor. Der Unterschied im Aufwand zwischen der Heizungsprüfung und dem HeizungsCheck ist marginal, deshalb macht es Sinn, gleich den in den Normen DIN EN 15378-1 (09/2017) und DIN SPEC 15378 (08/2018) definierten HeizungsCheck durchzuführen. Der HeizungsCheck ist also eine besonders hochwertige Bestandsaufnahme im Sinne der EnSimiMaV.
Um diesen Check durch zu führen wurde eine Frist von 2 Jahren festgelegt.
Es muss also jeder Privathaushalt mit einem Einfamilienhaus bis zum 01.Oktober 2024 diesen Heizung-Check durchgeführt haben, um eine Strafe in Höhe von bis zu 9000€ zu vermeiden.
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